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Tagung: "Scheidung ohne Schuld"

Der Förderverein Europäische Rechtskultur e.V. unterstützt die Ausrichtung der Tagung "Scheidung ohne Schuld", die sich mit der Eherechtsreform 1977 befaßt. Inzwischen steht das Programm der Tagung fest:



Scheidung ohne Schuld – Die Eherechtsreform 1977
11./12. Oktober 2018
Universität Regensburg, H26 (Vielberth-Gebäude)

11. Oktober 2018 – 14.30 Uhr
Thomas Schlemmer (Institut für Zeitgeschichte, München) – Key Note: Von Wende zu Wende. Die Bundesrepublik Deutschland 1969 bis 1982
Christopher Neumaier (Zentrum für Zeithistorische Forschung, Potsdam) – Jenseits eines Kompromisses? Kontroversen um das Familienrecht und die Ordnung der westdeutschen Gesellschaft (1975-1985)
Hanna Lausen (Georg-August-Universität, Göttingen) – Die Scheidungsrechtsreform von 1977 im Horizont des Diskurses über die evangelische Trauung
Sven Jüngerkes (Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien, Berlin) – Kontroverse und Diskussion über die sozialliberale Scheidungsrechtsreform innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion (1969-1976)

12. Oktober 2018 – 8.30 Uhr
Martin Otto (FernUniversität Hagen) – „Selbst nach der Scheidung kann sich die Frau nicht beliebig frei bewegen, jedenfalls nicht, solange sie den Namen des Mannes trägt.“ – Nacheheliche Namensführung und Scheidungsrechtsreform 1977
Jan-Robert Schmidt (Universität Hamburg) – Die Abschaffung der Scheidungsschuld und das Kindeswohl
Patricia Weigl (Universität Regensburg) – Die Scheidungsrechtsreform in der Gerichtspraxis der späten 1970er Jahre
Lisa Eisenkrätzer (Georg-August-Universität, Göttingen) – Bis dass der Staat euch scheidet: Das Zerrüttungsprinzip im deutsch-deutschen Vergleich
Kamila Staudigl-Ciechowicz (Universität Wien) – Zur Wirkung der deutschen Scheidungsrechtsreform 1977 auf das österreichische Scheidungsrecht
Martin Löhnig (Universität Regensburg) – Rapport de synthèse

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Über uns

Rechtsbegriffe und Institutionen lassen sich nicht aus einer zeitlosen Vernunft ableiten. Recht ist vielmehr – ebenso wie etwa Musik, Literatur, Bildende Kunst oder Mode – ein Kulturprodukt, entstanden in Jahrhunderten menschlicher Praxis und stetiger Veränderung unterlegen. Die verschiedenen Kulturräume unserer Welt haben im Laufe ihrer Geschichte unterschiedliche Vorstellungen von Recht und seiner Durchsetzung entwickelt.      Mit dem Begriff „Rechtskultur“ läßt hiernach der Inbegriff der in einem Kulturraum bestehenden, auf das Recht bezogenen Wertvorstellungen, Normen, Institutionen, Verfahrensregeln und Verhaltensweisen umschreiben. Recht ist also immer Teil einer Kultur; das gilt nicht nur für das positive Recht, sondern vor allem auch für die Prinzipien der Begründung und Legitimation von Normen und Verfahren. Als Teil einer Kultur steht das Recht notwendig in einer Wechselbeziehung mit anderen Teilgebieten dieser Kultur, etwa Moral, Politik oder Religion. Recht ist also kult